Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Purnhagen-Immobilien, Uwe Purnhagen, Bremen
1. Hinsichtlich des angebotenen Objekts ist die Firma Purnhagen-Immobilien – nachstehend „Maklerfirma“ genannt – auf die Auskünfte des Verkäufers, Bauherren, Bauträgers und der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann durch die Maklerfirma keine Haftung übernommen werden. Des Weiteren kann die Maklerfirma weder eine Gewähr für die Objekte übernehmen, noch für die Bonität der Eigentümer oder der Interessenten.
2. Die Angebote der Fa. Purnhagen-Immobilien sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information an Dritte, auch beratende Personen, über unsere Angebote ist nur bei schriftlicher Zustimmung der Maklerfirma gestattet. Kommt es zwischen dem Dritten und dem Verkäufer auf Grund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebots der Maklerfirma zu einem Vertrag, so haftet der Auftraggeber für den der Maklerfirma etwa entstandenen Schaden.
3. Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies der Maklerfirma unverzüglich, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Verhandlung der Maklerfirma als ursächlich für den Vertragsabschluss. Sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit der Maklerfirma nicht ursächlich für den Vertragsabschluss war, verpflichtet er sich zum Ersatz der von der Maklerfirma erbrachten Leistungen.
4. Alle Angebote der Maklerfirma sind freibleibend und unverbindlich, ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
5. Sollten vertragliche Bedingungen oder Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder Bestimmungen hiervon nicht berührt.
6. So weit das Gesetz zur Regelung der Wohnvermittlung (WoVermG) einschlägig ist, und dieses abweichende Regelungen enthält, gelten dessen Regelungen vorrangig.